Ich arbeite mit gesetzlich Versicherten, privat Versicherten und SelbstzahlerInnen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.
Gesetzlich Versicherte
In Ihrem Fall übernimmt Ihre Krankenkasse, im Fall einer Indikation für Psychotherapie, die Kosten der Psychotherapie.
Privatversicherte
Das Honorar richtet sich nach den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesärztekammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfeträgern von Bund und Ländern mit Geltung ab dem 01.07.2024. Demnach beträgt das Honorar für eine 50-minütige Einzelsitzung 167,58 € (2x GOP 812a, GOP 801a, jeweils mit 2,3-fachem Satz).
Der Preis variiert entsprechend der Zusatzleistungen die gemacht werden müssen.
Hier ein paar Beispiele:
Testungen
Psychometrische Testungen werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Therapie durchgeführt. Ich verwende Fragebögen und Interviews, um Diagnosen zu sichern, Informationen über Ressourcen und Persönlichkeitseigenschaften für die Therapieplanung zu erheben, für die Objektivierung und Quantifizierung von Symptomen und um anhand eines Vergleichs der Werte den Verlauf und Erfolg der Behandlung darzustellen.
Pro Testbatterie wird nach 855a (1,8facher Steigerungsfaktor gem. GOÄ) mit 75,75 € abgerechnet.
Die biografische Anamnese
beinhaltet eine Reihe von Leistungen, welche von mir auf Basis Ihrer Angaben aus den Therapiesitzungen und in einem Fragebogen außerhalb der gemeinsamen Sitzungen erbracht werden.
Diese wird nach 860 (2,3facher Steigerungsfaktor gem. GOÄ) einmalig mit 123,34 € abgerechnet.
Da die Leistungen der Privatversicherungen nicht einheitlich geregelt sind, hängt die Kostenübernahme davon ab, was vertraglich von Ihnen vereinbart wurde. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung.
Selbstzahler
Wenn Sie die Kosten Ihrer Therapie in meiner Praxis privat tragen, müssen Sie lediglich einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und können dann sofort mit der Therapie beginnen.
Für jede durchgeführte 50-minütige psychotherapeutische Sitzung berechne ich Ihnen 167,58 € (2,3 facher Steigerungsfaktor gemäß Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, 2xGOP 812a/ GOP 801a).
Der Preis variiert entsprechend der Zusatzleistungen die gemacht werden müssen.
Hier ein paar Beispiele:
Testungen
Psychometrische Testungen werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Therapie durchgeführt. Ich verwende Fragebögen und Interviews, um Diagnosen zu sichern, Informationen über Ressourcen und Persönlichkeitseigenschaften für die Therapieplanung zu erheben, für die Objektivierung und Quantifizierung von Symptomen und um anhand eines Vergleichs der Werte den Verlauf und Erfolg der Behandlung darzustellen.
Pro Testbatterie wird nach 855a (1,8facher Steigerungsfaktor gem. GOÄ) mit 75,75 € abgerechnet.
Die biografische Anamnese
beinhaltet eine Reihe von Leistungen, welche von mir auf Basis Ihrer Angaben aus den Therapiesitzungen und in einem Fragebogen außerhalb der gemeinsamen Sitzungen erbracht werden.
Diese wird nach 860 (2,3facher Steigerungsfaktor gem. GOÄ) einmalig mit 123,34 € abgerechnet.
Weitere Informationen
Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen
Patient*inneninformation zu den neuen Abrechnungsempfehlungen