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AGB

In meiner Praxis für Psychologische Psychotherapie ist es mir wichtig, transparent zu sein und Sie über rechtliche Aspekte zu informieren. 

Ablauf und Kosten

  • Sind Sie gesetzlich versichert, schreiben Sie mir per Kontaktformular eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten und Problemstellung und ich melde mich so schnell es geht bei Ihnen zurück.

  • Wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch, die sog. psychotherapeutische Sprechstunde. In dieser Sprechstunde wird abgeklärt, ob bei Ihnen eine Indikation für eine Psychotherapie besteht, welches Therapieverfahren ggf. für die Behandlung in Frage kommt oder ob für Ihre Problemlage eine andere Maßnahme besser geeignet ist (Beratungsstelle, stationäre Behandlung, Selbsthilfegruppe, etc.). Besteht eine Indikation für Psychotherapie, können sich nach der Sprechstunde mindestens zwei bis maximal vier probatorische Sitzungen anschließen, die dem Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung, der weiteren Diagnostik, der Festlegung von Therapiezielen und der Bestimmung der voraussichtlichen Dauer der Therapie dienen. Nach diesen Probesitzungen kann ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden.

  • Sind Sie privat versichert, beginnen Sie direkt mit probatorischen Sitzungen. Im diesem Rahmen kann ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Ob diese die Psychotherapie bezahlt hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab und muss vor Beginn der Therapie geklärt werden.

  • Selbstzahler: Einige Klienten entscheiden sich dafür, ihre Psychotherapie selbst zu zahlen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten mit dem 3,5fachen Satz, demnach kostet eine Sitzung mit einer Dauer von 50 Minuten 153,- Euro.

  • Kosten für Psychotherapie können als Gesundheitsaufwendung steuerlich geltend gemacht werden. 

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